AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fairmittler GmbH

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Betreiber der Online-Plattform „www.fairmittler.es“ und Webseite „fairmittler.es“ (im Weiteren als „Online-Plattform“ bezeichnet) und aufgrund dessen Vertragspartnerin der Verwender von fairmittler.es:

Fairmittler GmbH, Fuggerstraße 40, D- 51149 Köln (im Folgenden als „Fairmittler“ bezeichnet).

1.2 Die von Fairmittler dargebotenen Leistungen richten sich lediglich an Unternehmer i.S. von § 14 BGB. Ein Unternehmer getreu § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die während des Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer in diesem Sinne werden darauffolgend als „Unternehmen“ bezeichnet. Nur Unternehmer erhalten Zugang zu dem Leistungsangebot auf der Online-Plattform.

1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die Bedingungen und Verhaltensregeln für die Verwendung der Onlineplattform und für sämtliche Rechtsgeschäfte, die nebst dem Unternehmen und Fairmittler bzgl. auf die auf der Online-Plattform angebotenen Leistungen von Fairmittler (im Folgenden „Vertragsleistungen“ genannt), getätigt werden. Es ist allerdings möglich, dass für spezielle alternative Leistungen von Fairmittler andere Bedingungen angewandt werden. Diese werden dem Unternehmen im Zusammenhang mit der betreffenden Leistung auf der Online-Plattform in Beschaffenheit von Zusatzbedingungen insbesondere bereitgestellt. Die Zusatzbedingungen finden bloß Anwendung, wenn der User auf die Geltung jener Zusatzbedingungen ausdrücklich hingewiesen wurde und sie ihm erhältlich gemacht wurden.

1.4 Für sämtliche Verträge zwischen den Anwendern der Online-Plattform und Fairmittler, die im Hinblick auf die Vertragsleistungen abgeschlossen werden (im Folgenden „Verträge“ genannt), gelten lediglich ebendiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle einschließenden Geschäftsbedingungen des Unternehmens werden ausschließlich danach Bestandteil eines Vertrags, wenn sie von Fairmittler ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Dieses Zustimmungserfordernis gilt unbedingt, exemplarisch ebenso anschließend, wenn Fairmittler in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Nutzers dessen Vertragsangebot vorbehaltlos annimmt.

2. Leistungen von Fairmittler, Zahlung

2.1 Fairmittler offeriert im Kontext seines Leistungsangebots andersartige entgeltliche Services. Die angebotenen Services können einzeln oder gemeinsam geordert werden. Die Darstellung der entgeltlich angebotenen Services auf der Online-Plattform stellt kein juristisch bindendes Angebot dar, stattdessen eine unverbindliche Preisdarstellung.

2.2 Die Finessen der angebotenen Services ergeben sich aus den Angaben auf der Online-Plattform oder aus den Offerten, die an die Unternehmung verschickt werden. Die Angebote gehen den Angaben auf der Online-Plattform im Fall von Widersprüchen vor.

2.3 Die vertraglichen Leistungen von Fairmittler werden im Zuge von 7 Werktagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

2.4 Fairmittler ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Vertragsleistungen eines oder mehrerer Unterauftragnehmer zu bedienen und diesen bzw. ebendiese, soweit dies zur Erbringung der Vertragsleistungen gegenüber dem Unternehmen obligatorisch ist (z.B. ggf. zur statistischen Erfassung und Darstellung von im Kontext der Durchführung eines Vertrags generierten Kundendaten, exemplarisch innerhalb Schaltung einer weiterleitenden messbaren Rufnummer), ebenso als Auftragsdaten-Verarbeiter für Kundendaten des passenden Unternehmens einzusetzen. Soweit aus rechtlichen Gründen obligatorisch, wird die Firma seine Zustimmung diesbezüglich ebenfalls schriftlich erteilen.

3. Angaben des Unternehmens und Account zum Nutzerkonto

3.1 Das Unternehmen ist zur wahrheitsgemäßen und kompletten Angabe sämtlicher innerhalb des Vertragsabschlusses oder in Kommunikation mit der Vertragsdurchführung erhobenen Fakten verpflichtet. Bei einer Berichtigung der erfassten Fakten nach Vertragsschluss hat der Betrieb die Änderungen Fairmittler ohne Zeitverzug mitzuteilen.

3.2 Nach Vertragsabschluss erhält die Firma Benutzerkonto zu einem Account auf der Online-Plattform und/oder sonstigen Websites von Fairmittler. Hierzu wird ihm ein Benutzername und ein Passwort zugewiesen. Der Benutzername und das Passwort (nachfolgend als „Zugangsdaten“ bezeichnet) müssen geheim gehalten werden. Das Unternehmen hat hierzu Sorge zu tragen, dass die Zugangsdaten nicht Dritten, die keine Angestellten des Unternehmens sind, in die Hände gelangen. Im Falle des Abhandenkommens der Zugangsdaten oder im Falle des Verdachts, dass ein von Dritten von ihnen Kenntnis erlangt hat oder dass ein von Dritten das Nutzerprofil benutzt, ist die Unternehmung verpflichtet, dies sogleich Fairmittler mitzuteilen. Zum Sicherheit vor unberechtigtem Zugriff von Dritten sollte der Betrieb das Passwort in wiederkehrenden Abständen ändern.

4. Vertragslaufzeit / Gestalt der Kündigungserklärung

4.1 Die jeweilige Vertragslaufzeit wird innerhalb des Vertragsabschlusses festgelegt.

4.2 Eine Kündigung (soweit zulässig) ist schriftlich mittels postalisch zugestelltem Brief oder via Fax zu erklären.

5. Werbung

5.1 Das Unternehmen ist berechtigt, im Kontext des gerichtlich Zulässigen alleine sogar und seine kommerziellen Angebote, z.B. mit Hilfe von Kundenempfehlungen, zu werben. Fairmittler führt vor Konfiguration der Werbung keine rechtliche Prüfung durch, jene obliegt lediglich dem Unternehmen. Fairmittler behält sich vor, Werbung des Unternehmens nicht einzustellen oder längst eingestellte Werbung zu entfernen oder zu sperren, wenn jene Rechte von Dritten verletzt oder gegen Gesetze verstößt. Wenn nach billigem Ermessen von Fairmittler der begründete Verdacht auf eine Verletzung von Rechten von Dritten oder einen Gesetzesverstoß vorliegt oder der Betrieb die nach Ziffer 6.1 nötige Erklärung nicht abgegeben hat, darf Fairmittler die schon eingestellte Werbung bis zur rechtlichen Klärung oder Abgabe der Erklärung nach Ziffer 6.1 sperren.

6. Veröffentlichung von Inhalten im Internet

6.1 Sofern zur Erfüllung des Vertrags eine Veröffentlichung von unternehmensspezifischen Inhalten (z. B. Filme, Bilder, Fotoserien, Texte, Logos, samt Firmenlogos, etc.) auf der Online-Plattform und/oder anderen Websites von Fairmittler und/oder anderenfalls im World Wide Netz geschuldet sein, ist Fairmittler berechtigt, auf der Basis des Internetauftritts des Unternehmens korrespondierende Inhalte zum Launch vorzubereiten und zu veröffentlichen. Das Unternehmen ist verpflichtet, die von Fairmittler entworfenen bzw. zusammengestellten Inhalte nach Wahl von Fairmittler entweder vor einer Veröffentlichung oder spätestens drei Werktage nach Anzeige der Veröffentlichung mit Hilfe von Fairmittler zu checken und schriftlich in der Gestalt entsprechend Ziffer 4.2 mitzuteilen, ob die Inhalte Rechte von Dritten verletzen oder anderenfalls rechtswidrig sind. Fairmittler ist berechtigt, die Inhalte nicht zu veröffentlichen bzw. binnen längst erfolgter Veröffentlichung die Inhalte zu sperren, bis eine Erklärung des Unternehmens vorliegt, woraufhin die Inhalte Rechte von Dritten nicht verletzen und ebenso anderenfalls nicht rechtswidrig sind, ohne dass dies einen Einfluss auf die Vergütungspflicht des Unternehmens und die Fälligkeit der Vergütung hat. Das Unternehmen ist verpflichtet, Fairmittler binnen Vertragsschluss darauf hinzuweisen, wenn die Veröffentlichung bestimmter Inhalte auf der Website des Unternehmens Rechte von Dritten verletzen würde oder rechtswidrig wäre.

6.2 Die Online-Plattform hat ein den gesetzlichen Voraussetzungen genügendes Impressum mit Angaben zum Unternehmen zu enthalten. Fairmittler wird, soweit vorhanden, einen Link auf das auf einer Internetseite des Unternehmens zugängliche Impressum des Unternehmens setzen, ohne die im Impressum vorhandenen Wissen auf Richtigkeit oder Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zu kontrollieren. Ist auf den Internetseiten des Unternehmens kein Impressum vorhanden, wird Fairmittler ein Impressum mit Angaben zum Unternehmen entwerfen und auf der Online-Plattform einstellen; die Firma hat sämtliche dazu notwendigen Angaben mitzuteilen. Die Richtigkeit der Fakten im Impressum und die Angabe aller gerichtlich benötigten Fakten obliegt in allen Fällen dem Unternehmen. Ziffer 6.1 (Prüfung und Mitteilung) findet übereinstimmende Anwendung.

6.3 Soweit dem Unternehmen die Justierung von Inhalten auf der Online-Plattform und/oder zusätzlichen Websites von Fairmittler erlaubt ist, verpflichtet sich die Unternehmung, die Rechte von Dritten, speziell Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte, zu wahren und nicht zu verletzen und ebenso anderenfalls keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen. Eine Verpflichtung des Unternehmens, Inhalte selbst einzustellen, besteht vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen nicht.

Die Konfiguration von Inhalten von Dritten ist dem Unternehmen bloß ermöglicht, wenn es über die geeigneten Nutzungsrechte verfügt. Sollten Zweifel an einer Berechtigung bestehen, ist das Unternehmen verpflichtet, den Rechteinhaber um Erlaubnis zu bitten. Vorbehalte bestehen besonders danach, wenn

• es um urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützte Werke, wie z. B. fremde Spielfilme, Bilder, Grafiken, Logos, Marken und Texte, geht. In dem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Unternehmung nicht selten gleichfalls nicht die Werke von Dritten verfremden oder ansonsten bearbeiten und das Fazit, während Fairmittler einrichten darf, ohne dass der Rechteinhaber hiermit einverstanden ist. Genauso Anfahrtsskizzen, Stadtplanausschnitte und ähnliches Kartenmaterial fällt in den meisten Fällen unter die Sicherheit des Urheberrechts und bedarf ebendarum einer Rechteeinräumung via den Urheber

• Dritte derart an der Herstellung der Inhalte mitgewirkt haben, dass sie Leistungsschutzrechte erworben haben können, beispielsweise für Aufnahme, Regie, Schnitt, Ton, Sicherheitskamera etc.;

• die Inhalte persönliche oder sonstige sensible Fakten über separate Menschen oder Personengruppen zum Gegenstand haben, es sei denn, die notwendigen Einwilligungen und/oder Nutzungsrechte liegen dem Unternehmen vor;

• dritte Leute in Fotografien und Spielfilme dergestalt abgebildet sind, dass sie für den Betrachter in ihrer Bedeutung für das Bild oder Film nicht in den Hintergrund treten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Einwilligung vor.

7. Rechteübertragung

Soweit die vom Unternehmen freigegebenen oder eingestellten Inhalte juristisch gesichert sind (z.B. mit Hilfe das Urheberrecht oder seitens gewerblicher Schutzrechte), räumt das Unternehmen Fairmittler für die Laufzeit des Vertrages die einfachen, räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an diesen Inhalten zur vertragsgemäßen bzw. dem nach dem passenden Vertrag gestatteten Verwendung ein. Dies enthält, dass die Inhalte vervielfältigt, bearbeitet, öffentlich wiedergegeben, öffentlich interessiert gemacht und gesendet werden dürfen.

8. Gewährleistung des Unternehmens

8.1 Das Unternehmen verspricht, dass die von alleine eingestellten und die nach Ziffer 6.1 freigegebenen und publizierten Inhalte weder Rechte von Dritten, im Besonderen Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte, verletzen noch ansonsten rechtswidrig sind. Das Unternehmen verspricht gegenüber Fairmittler ebenfalls, dass es berechtigt ist, Fairmittler die nötigen Rechte zufolge Ziffer 7 in dem dort genannten Umfang einzuräumen.

8.2 Das Unternehmen ist für die überdies eingestellten und die nach Ziffer 6.1 freigegebenen und publizierten Inhalte ausschließlich zuständig.

8.3 Für den Fall, dass Fairmittler durch Dritte in Klasse genommen wird, weil der Betrieb seine Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit Fairmittler schuldhaft verletzt hat, im Besonderen im Zuge einer schuldhaften Verletzung der Gewährleistung nach Ziffer 8.1 oder weiterer Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hält die Unternehmung Fairmittler von jedweder Haftung und jeglichen Unkosten, nebst denkbarer Verfahrenskosten, in jedem einzelnen Punkt auf erstes Anfordern frei. Fairmittler wird das Unternehmen augenblicklich über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies gesetzlich vonnöten und/oder denkbar ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben.

9. Haftung von Fairmittler

9.1 Auf Schadensersatz haftet Fairmittler – genauso aus welchem Rechtsgrund – innerhalb Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit.

9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Fairmittler lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags pauschal erst erlaubt und auf deren Einhaltung der Vertragspartner periodisch vertraut und vertrauen darf), wodurch im letztgenannten Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht die Haftung von Fairmittler auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden limitiert ist.

9.3 Die Haftungsbeschränkungen nach Ziffern 9.1 und 9.2 gelten nicht, soweit Fairmittler eine Garantie übernommen hat oder einen Mangel der Vertragsleistungen arglistig verschwiegen hat. Diese Haftungsbeschränkungen gelten gleichwohl nicht für Ansprüche des Unternehmens nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4 Sofern dem Unternehmen Schäden aus dem Verlust von Wissen resultieren, haftet Fairmittler hierfür nicht, soweit die Schäden mithilfe einer regelmäßigen und kompletten Sicherung aller relevanten Wissen via die Firma vermieden worden wären.

10. Sperrung von Inhalten und Beendigung eines Vertrags

10.1 Fairmittler darf die publizierten Inhalte eines Unternehmens ebenso dessen Benutzerkonto zu seinem Account innerhalb wiederholter nicht ausschließlich unerheblicher Verstöße gegen ebendiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zeitweilig sperren, um es zur Einhaltung seiner Verpflichtungen anzuhalten. Eine Sperrung wird dem Unternehmen in Textform gesagt.

10.2 Die Parteien sind zur außerordentlichen Kündigung einzelner oder aller Verträge aus wichtigem Grund berechtigt. Eine exzeptionelle Kündigung vonseiten Fairmittler ist außerordentlich glaubwürdig während strafrechtlich relevanten Verstößen, während Verstößen gegen die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angabe, binnen Verstößen, die die Vertragsdurchführung nicht wahrscheinlich machen, oder innerhalb anderer grober Pflichtverletzungen, z.B. Missbrauch der Zugangsdaten. Die Kündigung des Vertrags mit Hilfe Fairmittler bedarf ohne Frage der Textform, für die Unternehmung gilt Ziffer 4.2.

10.3. Fairmittler ist im Zahlungsverzug (mit mehr als 2 angemahnten Rechnungen) des Kunden dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die ausstehende Restsumme für den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag komplett in einer Abschlusssumme einzufordern.

11. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

11.1 Fairmittler behält sich vor, ebendiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen immer und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die neumodischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Unternehmen via E-Mail übermittelt. Sie gelten als festgelegt, wenn der Betrieb ihrer Geltung nicht binnen von 14 Tagen nach Account der E-Mail anfechte. Der Widerspruch bedarf der Textform. Fairmittler wird der Betrieb in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Konsequenzen seiner Untätigkeit außerordentlich aufmerksam machen. Widerspricht die Unternehmung, auf diese Weise haben wie ebenfalls die Firma, als gleichermaßen Fairmittler das Recht, den Vertrag mithilfe einer Kündigung mit sofortiger Wirkung zu beenden.

11.2 Die Möglichkeit der Entwicklung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach dem vorstehenden Absatz besteht weder für Änderungen, die Inhalt und Umfang der für der Betrieb bestehenden Kernleistungen zu seinem Nachteil einschränken, noch für die Einspeisung von innovativen, bisher nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angelegten, der Betrieb betreffenden Verpflichtungen.

11.3 Das Unternehmen hat in keinem Fall einen Klasse darauf, dass im Zuge Abschluss eines neuartigen Vertrags die bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genauso gelten. Es gelten vielmehr die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Bedingungen, denen in Interaktion mit dem Vertragsabschluss zuzustimmen ist. Ziffer 12.1 gilt insoweit nicht.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sofern der Betrieb Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtstand Köln für sämtliche Rechtstreitigkeiten, die sich augenblicklich oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis nebst Fairmittler und dem Unternehmen ergeben. Als Erfüllungsort gilt hierbei Köln als festgelegt.

12.2 Auf das Vertragsverhältnis nebst Fairmittler und dem Unternehmen ebenso auf jene Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist nicht gültig.

Stand: Januar 2023